Freitag, 22. Juli 2011
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Kraftfahrstraßen?
Man, man, man. Seit wann kenne ich meinen Mann?
Sehr lange.
Und wie lange haben wir schon eine Diskussion darüber, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Kraftfahrstraßen ist?
Gefühlter Weise seit ich ihn kenne.

Also, hier für mich und sozusagen fürs Protokoll:

Auf Schnellstraßen bei baulich getrennten Fahrbahnen oder bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung kein Tempolimit, sondern Richtgeschwindigkeit 130 km/h

Das Essen beim Griechen war mehr als ausreichend und sehr gut. Der handgeschriebene Beleg belegt quasi nicht nur unsere Ausgaben, sondern spricht auch sonst Bände in Sachen "arme Griechen" ...

Schade, dass heute wieder kein Balkon-Wetter ist.
Also: Rotwein (Dornfelder Feinherb), Couch oder Bett und lesen oder Katzen quälen ...

Schönes Wochenende!

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Rotzlöffel!

Mein Mann ist der größte Rotzlöffel, wo gibt!

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